Bewahren, was verbindet!
Meldung vom 17. Juni 2025
Im Rahmen der Übergabe von zwei Strandkörben und drei Liegenstühlen, die von der Bürgerstiftung mitfinanziert wurden, wurde dieses Foto gemacht. Übergabe an den Förderverein des Freibades Schlangen e.V.
Meldung vom 28. März 2025
Mit Hilfe der Spende der Bürgerstiftung Schlangen stehen ab jetzt 2 Tipis auf dem Spielplatz der Kita Gartenstraße. Diese sind aus speziellem Holz angefertigt worden, sodass sie auch für künftige Generationen nachhaltig bespielt werden können.
Meldung vom 25. März 2025
Die Förderung des Gemeindelebens und der Vereinsarbeit soll bei der Mitte 2024 ins Leben gerufenen Schlänger Bürgerstiftung im Mittelpunkt stehen.
Die Bürgerstiftung Schlangen will Bildung, Kultur, Naturschutz, die Pflege des Heimatbrauchtums und ehrenamtliches Engagement unterstützen, um die Lebensqualität in Schlangen und Umgebung nachhaltig zu verbessern. Wir freuen uns über jede Spende und Zustiftung, um noch mehr bewirken zu können.
Unser Ziel ist es, die Lebensqualität in der Gemeinde, das positive Miteinander, die Verantwortung füreinander und die Identifikation der Bürger mit ihrem Lebensraum zu fördern und zu stärken. Wir möchten vor allem das Engagement der Bürger für das Gemeinwesen unterstützen, denn genau von dieser Beteiligung lebt unsere Gemeinschaft.
Bürger und Vereine in Schlangen haben künftig noch mehr Möglichkeiten, direkt an den Entwicklungen unserer Gemeinde teilzuhaben. Anträge für Fördermittel können zweimal jährlich gestellt werden.
Gemeinsam können wir Großes erreichen – für ein lebenswertes Schlangen und eine starke Gemeinschaft.
Dr. Eberhard Niggemann
-Vorsitzender-
Marcus Püster
-Stellvertreter-
Jörg Brückner
-Geschäftsführer-
Iris Brockmeier
-Vorsitzende, Stifter-
Robert Füller
-Stellvertreter, Stifter-
Bettina Heuwinkel-Hörstmeier
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Heinrich Haase jun.
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Dr. Jochens Peters
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Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Schlangen
Die von der Bürgerstiftung Schlangen geförderten Maßnahmen und Projekte müssen den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung entsprechen, diese sind:
Zweck der Stiftung ist ferner die Mittelbeschaffung nach § 58 Nr.1 AO zur Förderung der vorgenannten Zwecke durch eine andere Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Zweck wird insoweit verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln.
Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und sonstiger Publikationen ist die Stiftung berechtigt, über alle Fördermaßnahmen im Einzelnen in Wort und Bild zu berichten.
Enthält die Bewilligung der Stiftung projektbezogen keine anderslautende Regelung, ist die Verwendung des bewilligten Gesamtbudgets durch den Antragsteller/Projektträger gegenüber der Stiftung nach Beendigung des Projektes bis spätestens 12 Monate ab Datum des Zusageschreibens nachzuweisen. Hierfür ist der Verwendungsnachweis zu nutzen und ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet an die Stiftung zu übersenden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einer summarischen Zusammenstellung der projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben.
Liegt der Verwendungsnachweis des Antragstellers/Projektträgers bei der Stiftung nicht fristgerecht vor, können bereits ausgezahlte Förderungen zurückgefordert werden.
Der Empfänger der bewilligten Mittel hat alle projektbezogenen Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und für Prüfungszwecke für die Stiftung vorzuhalten, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
Der Stiftungsrat kann Fördermaßschwerpunkte im Rahmen der unter 1) genannten Zwecke bilden, die jährlich anzupassen bzw. fortzuschreiben sind.
Bürgerstiftung Schlangen
c/o Rathaus
Kirchplatz 6
33189 Schlangen
0 160/984 186 46
info{ät}v:zbuer,g%üÜeqrs§stiftu;§ng-sche_langena.de
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